Kriterium 6.7.1 Erzieherische Förderung, darin u. a. Anteil der Familien, die »Hilfen zur Erziehung« (nach KJHG §§ 27–35a) in Anspruch nehmen
Aufschließende Aussagen
Erzieherische Förderung, darin u. a. Anteil der Familien, die "Hilfen zur Erziehung" (nach KJHG §§ 27 35a) in Anspruch nehmen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Achtes Buch Sozialgesetzbuch
In der Webveröffentlichung "Achtes Buch Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfegesetz -" werden die rechtlichen Grundlagen der "Hilfen zur Erziehung" dargestellt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de
Link zum Gesetz (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Kriterium 6.7.2 Sozialer, familiärer und kultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Sozialer, familiärer und kultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
PISA - Internationale Schulleistungsstudie der OECD
OECD (2015). Pisa - Internationale Schulleistungsstudie der OECD.
Das "Programme for International Student Assessment" (PISA) wurde von der OECD ins Leben gerufen und testet das Können und Wissen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in Mathematik, Leseverständnis und Naturwissenschaften. 72 Länder bzw. Wirtschaftsräume haben an der Erhebung 2015 teilgenommen, deren Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften lag. Die Daten werden am 6. Dezember 2016 veröffentlicht."
PISA zeigt klar, dass Armut nicht Schicksal ist und dass Bildung und Politik einen Unterschied für benachteiligte Schülerinnen und Schüler machen können. Im letzten PISA-Test von 2012 erzielten die am meisten benachteiligten 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Shanghai ähnliche Ergebnisse in Mathematik wie die privilegiertesten 10 Prozent der amerikanischen 15-Jährigen.
Die PISA-Ergebnisse deuten darauf hin, dass es selbst unter den schwierigsten Umständen möglich ist, exzellente Bildung zu erreichen, die talentiertesten Lehrer in die schwierigsten Klassen zu bringen und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler von einem exzellenten Bildungssystem profitieren.
Link zum Material (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Orientierungshilfe Schule und Zuwanderung
Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule, Paradieser Weg 64, 59494 Soest
Das von QUA-LiS NRW erstellte Online-Angebot für Schulen bündelt Informationen und Materialien verschiedener Partner in Nordrhein-Westfalen und bietet damit eine Orientierung. Außerdem gibt es Hinweise zu den entsprechenden rechtlichen Grundlagen.
[Link folgt]
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung, §1 (Fn 10)
Link zum Gesetz (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Bildungs- und Teilhabepaket
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen., Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten:
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
- Ausstattung mit persöhnlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften)
Portal (Externer Link, eingesehen am 01.12.2025)
Kriterium 6.7.3 Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Handlungsfelder inklusiver schulischer Bildung
Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule, Paradieser Weg 64, 59494 Soest
Auf dieser Seite findet man grundlegende inhaltliche, rechtliche und praktische Hinweise zum Thema inklusiver schulischer Bildung.
Portal (Externer Link, eingesehen am 01.12.2025)
Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2013-2017
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen.
Kinder- und Jugendförderplan (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung, §1 (Fn 10)
Link zum Gesetz (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Bildungs- und Teilhabepaket
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen., Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten:
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
- Ausstattung mit persöhnlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften)
Portal (Externer Link, eingesehen am 01.12.2025)
Nachteilsausgleich
Ministerium für Schule und Weiterbildung. Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten für das Berufskolleg; Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen.
Das Material stellt kurz und übersichtlich das Thema Nachteilsausgleich am Berufskolleg dar.
Kriterium 6.7.4 Anregungs- und Unterstützungspotenzial in den Familien
Aufschließende Aussagen
Anregungs- und Unterstützungspotenzial in den Familien
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 Soziale Kontexte greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Rechtliches für Eltern
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen., Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Erziehungsberechtigte erhalten auf dieser Seite Zugang zu wichtigen Rechtstinformationen.
Dienstrechtliche Grundlagen des nordrhein-westfälischen Schulwesens sind im Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) verankert. Neben dem Schulrecht spielen für ein funktionierendes Schulsystem zudem das Dienstrecht, Lehrerausbildungsrecht, Weiterbildungsrecht und einige benachbarte Rechtsgebiete eine wichtige Rolle.
Außedem bietet das Portal Hinweie zu folgenden Bereichen:
- Schulleben
- Schule in NRW
- Schulmitwirkung
- Termine
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW unter https://bass.schul-welt.de
[Link folgt]
Forum Eltern und Schule
Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Nordrhein-Westfalen e.V., Huckarder Str. 12, 44147 Dortmund, ggg-nrw[at]dokom.net (ggg-nrw[at]dokom[dot]net)
"Weiterbildung für Schulen" ist ein gemeinsames Angebot zweier anerkannter und zertifizierter Einrichtungen der Weiterbildung Forum Eltern und Schule sowie Austausch und & Begegnung. Die Angebote richten sich unter anderem an Erziehungsberechtigte.
Portal (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Kompetenzzentrum Kinderschutz
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V., Hofkamp 102, 42103 Wuppertal
Das Kinderschutz-Portal ist eine Gemeinschaftsarbeit des Deutschen Kinderschutzbund Landesverbandes NRW e.V. und des Instituts für Soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster und wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gefördert. Es bündelt Wissenswertes zum Thema Kinderschutz, berücksichtigt dabei die regionalen Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und gibt Orientierung.
Portal (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Rucksack Schule - Ein Programm für Sprach- und Elternbildung
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Rucksack Schule - Ein Programm für Sprach- und Elternbildung.
Das Programm Rucksack Schule richtet sich an Erziehungsberechtigte mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden. Rucksack Schule ist zudem ein Elternbildungsprogramm: Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung optimal fördern können.
Portal (Externer Link, eingesehen am 05.03.2023)
Kriterium 6.7.5 Sozialraumbezug, Einzugsbereiche der Schule
Aufschließende Aussagen
Sozialraumbezug, Einzugsbereiche der Schule
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung und 3.5 Gestaltetes Schulleben weitere konkrete Beispiele und Materialien.