Kriterium 6.4.1 Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes
Aufschließende Aussagen
Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden
Umweltbundesamt Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes (2008). Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden.
Mit dem Schulleitfaden des Umweltbundesamtest soll auf die aktuellen Erfordernisse in der Schulpraxis reagiert werden. Die Leitfadenempfehlungen sollen helfen, Fehler bei der Sanierung von Schulgebäuden – aus raumlufthygienischer Sicht – zu vermeiden und sollen eine Hilfestellung für die Planung neuer Schulgebäude aus hygienischer Sicht geben. Der Leitfaden bezieht sich primär auf Unterrichts- und Aufenthaltsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterrichtet werden.
Broschüre (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Rechtsgrundlagen für den Schulbau
Schneider, Vera-Lisa (2012). Rechtsgrundlagen für den Schulbau. In Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka (Hrsg.), Materialien zum Schulbau Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. (S. 59). Münster: Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW.
Der Aufsatz fasst die verschiedenen Rechtsvorschriften, die beim Bau und Umbau von Schulen zu beachten sind, zusammen.
Aufsatz (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Schulbaufinanzierung
Schneider, Vera-Lisa (2012). Schulbaufinanzierung. In Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. (S. 58). Münster: Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW.
Der hier vorliegende Aufsatz beschreibt die Verantwortlichkeiten der Schulbaufinanzierung in NRW.
Aufsatz (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Moderne Schulbau- und Unterrichtskonzepte Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege aus Lernbereichen
Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (2015). Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.
Neben den klassischen Schulbauten mit abgetrennten Klassenräumen sind für moderne Lernkonzepte zunehmend kleinräumige Nutzungen mit zugeordneten Erschließungsflächen, die ebenfalls zu Unterrichtszwecken nutzbar sind, gewünscht. In der Empfehlung werden als Orientierungshilfe Hinweise zur Sicherstellung der Rettungswege aus diesen Nutzungsbereichen formuliert.
Empfehlung (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Verwaltung und Zuständigkeiten
Schneider, Vera-Lisa (2012). 5.1 Verwaltung und Zuständigkeiten. In Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka (Hrsg.), Materialien zum Schulbau. Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. (S. 57). Münster: Serviceagentur "Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen"; Institut für soziale Arbeit e.V..
Der hier vorliegende Aufsatz bietet Schulen Informationen, über den Zusammenhang von Verwaltungen und Zuständigkeiten im Bereich Schulbau.
Aufsatz (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
ADO
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2012). ADO §24 Schulgebäude, Einrichtungen.
In dem Paragraphen sind die Pflichten der Schulleiterin/des Schulleiters und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
ADO (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Schulbaurichtlinie Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (2010).
Schulbaurichtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr.
[Link folgt]
Internetauftritt der Unfallkasse NRW
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Umfangreiche Sammlung an praktischen Hinweisen, Checklisten, rechtlichen Vorgaben und Erlassen.
Dieser Internetauftritt basiert noch auf den landesspezifischen Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen und wird zurzeit überarbeitet.
Das Portal Sichere Schule ist die Weiterentwicklung eines Angebots der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (2003 - 2014).
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Kriterium 6.4.2 Umfang und Funktionalität des Schulgeländes
Aufschließende Aussagen
Umfang und Funktionalität des Schulgeländes
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Pädagogische Architektur
QUA-LiS NRW (2025). Pädagogische Architektur - Dem Lernen Raum geben
Auf der Seite der QUA-LiS NRW zur pädagogischen Architektur finden sich Möglichkeiten der Beratung, Veranstaltungshinweise und empfehlenswerte Quellen zum Thema pädagogische Architektur.
Link (Externer Link, eingesehen am 16.10.2025)
Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland.
Montag Stiftungen Urbane Räume, Jugend und Gesellschaft (2013).
Die „Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ wurden von den Montag Stiftungen gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten und dem Verband Bildung und Erziehung herausgegeben. Die Leitlinien orientieren sich an internationalen Erfahrungen und formulieren Qualitätsstandards, die den veränderten Anforderungen an Schulbauten gerecht werden und ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten unterstützen.
Leitlinien (Externer Link, eingesehen am 16.10.2025)
Kriterium 6.4.3 Anzahl und Größe der verfügbaren Räume
Aufschließende Aussagen
Anzahl und Größe der verfügbaren Räume
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
§7 Förderfähige Schulbaumaßnahmen
(2015). §7 Förderfähige Schulbaumaßnahmen. In Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO (S. 4). Ritterbach Verlag.
Auszug aus BASS 11-03 Nr. 7.1; Stand 01.06.2015:
Für die Erstazschulen gibt es im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen noch verbindliche Raumprogramme.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
[Link folgt]
Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen
Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln (2016). Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen. Köln.
Die Stadt Köln hat praxisorientierte Planungshinweise formuliert, die mittlerweile als beispielhaft für Neu- und Erweiterungsbauten gelten.
Kriterium 6.4.4 Barrierefreier Zugang
Aufschließende Aussagen
Barrierefreier Zugang
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Kriterium 6.4.5 Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln
Aufschließende Aussagen
Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Lernmittelfreiheit
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
Die Beträge, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Zulassung von Lernmitteln in NRW
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung von Lernmitteln regelt der Erlass des Ministeriums vom 03.12.2003.
Es wird unterschieden in pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Verfahren und Gutachterverfahren.
Das Ministerium legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die Einzelheiten finden Sie in der Liste Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Medien/Lernmittel/Kontext/Zuordnung/index.html
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Zeitgemäße Lernmittel für gelingenden Unterricht
LVR-Zentrum für Medien und Bildung, Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf, Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf
Auf den Seiten des Medienzentrums finden Sie u.a. Informationen zur Qualitätssicherung von Lernmitteln, Lernmittelkonzepte, Zulassung und Anschaffung von Lernmitteln.
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Kriterium 6.4.6 Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperaton in multiprofessionellen Teams
Aufschließende Aussagen
Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperation in multiprofessionellen Teams
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (2020). Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung.
Gegenstand der Leitlinien sind Auslegungsfragen, schutzzielorientierte Klarstellungen bezüglich weiter geltender Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie Verweise auf weitergehende Regeln oder Erkenntnisse, die als Orientierung für die Beratung und den Vollzug herangezogen werden können.
Leitlinien (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Portal zur Barrierefreiheit der Unfallkasse NRW
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Die Website bietet eine anschauliche Übersicht über bauliche Anorderungen und den dazugehörigen Quellen. Dabei finden die Lernumgebungen (Lern- und Bewegungsräume), dieTagesstrukturen (Lern- und Erholungszeiten) und die Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsplatzqualität besondere Berücksichtigung.
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Arbeitsstättenverordnung
Bundesjustizministerium (30.11.2016). Arbeitsschutzgesetz
Durch die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung von 2016 ist der Arbeitsstättenbegriff der Verordnung und damit die gesamte Verordnung für alle Arbeitsorte der Lehrkräfte in der Schule nun mehr ausnahmslos gültig.
Arbeitsschutzgesetz (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (o.J.). Technische Regel für Arbeitsstätten. Gemeinsames Ministerialblatt 2012; 2014 660; 287.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A4.2 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Technischen Regeln (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Kriterium 6.4.7 Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern
Aufschließende Aussagen
Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Kriterium 6.4.8 IT-Infrastruktr und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung
Aufschließende Aussagen
IT-Infrastruktur und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht NRW
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völkinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Hier finden Sie die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemein bildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW). Rechtsgrundlagen • Schule in NRW Nr. 1031/1
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf
Zu allen Themenfeldern rund um die Kita- und Schulverpflegung bietet das Portal ausführliche Fachinformationen und Instrumente, damit Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden können.
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen.
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Kriterium 6.4.9 Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung
Aufschließende Aussagen
Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf
Zu allen Themenfeldern rund um die Kita- und Schulverpflegung bietet das Portal ausführliche Fachinformationen und Instrumente, damit Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden können.
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen.
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)