Kriterium 6.3.1 Größe des Lehrerkollegiums
Aufschließende Aussagen
Größe des Lehrerkollegiums
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Lehrerversorgung der einzelnen Schule
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Das Bildungsportal gibt einen informativen Überblick über Stellenbedarf, Grundbedarf, Stellenbesetzung, Unterrichtsmehrbedarf und Ausgleichsbedarfe an einer Schule.
Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
Kriterium 6.3.2 Altersstruktur des Personals
Aufschließende Aussagen
Altersstruktur des Personals
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2022).
Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u.a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs für das Schuljahr 2021/22 Auskunft.
Broschüre (Externer Link, eingesehen am 14.03.2023)
Kriterium 6.3.3 Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals
Aufschließende Aussagen
Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht.
Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u. a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs für das Schuljahr 2021/22 Auskunft.
Broschüre (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
KMK-Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit
Kultusministerkonferenz (2016). Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung.
In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.
KMK-Leitlinien (Externer Link, eingesehen am 25.03.2025)
Gleichberechtigung praktisch lehren - lernen - leben
Ministerium für Schule und Bildung NRW (Hrsg.) (2018). Gleichberechtigung praktisch lehren - lernen - leben.
Diese Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW thematisiert die Koedukation an Schulen und ein Konzept zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming). Die Broschüre zeigt schulische Handlungsfelder und Themen mit Gleichstellung auf. Außerdem beinhaltet sie u. a. hilfreiche Impulsfragen zur geschlechterdifferenzierten Analyse von Unterricht und Schulleben.
Kriterium 6.3.4 Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals
Aufschließende Aussagen
Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Lehrerausbildungsgesetz NRW
Lehrerausbildungsgesetz NRW.
Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) regelt die grundsätzliche Struktur der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst. Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Art- und Anzahl der verschiedenen Lehramtsbefähigungen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und die Grundlagen der schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums. Konkretisiert werden die Bestimmunegn für den Vorbereitungsdienst insbesondere durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP). Lehrkräfte können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums mitzuwirken (§ 10 Absatz 5 Allgemeine Dienstordnung – ADO).
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Volltext (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP).
Die OVP aus dem Jahr 2021 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Kerncurriculum Vorbereitungsdienst (Externer Link, eingesehen am 14.03.2023)
Kriterium 6.3.5 Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schulen
Aufschließende Aussagen
Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schule
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
STELLA NRW: Stellenausschreibungen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Das Ausschreibungsportal STELLA bietet u.a. Funktions- und Beförderungsstellen für Lehrkräfte.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Kriterium 6.3.6 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten
Aufschließende Aussagen
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
LABG
(2016). Lehrerausbildungsgesetz
Der Text der BASS stellt die aktuelle Fassung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) dar.
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2021). Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
Hier finden Sie die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Ordnung (Externer Link, eingesehen am 14.03.2023)
Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen
(2012). Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28.06.2012
Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Runderlass (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung
(2012). Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012.
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Verordnung (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
APO FLFS
Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung.
OBAS
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Kerncurriculum für den Vorbereitungsdienst
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2016).
Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen.
Kerncurriculum (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Lehramtszugangsverordnung
(2016). Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 25.04.2016
Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
Lehramtszugangsverordnung (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
LEO: Lehrereinstellung Online
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von LEO finden Sie u.a. Informationen zur Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen, ständig aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
SEVON: Seminareinweisungsverfahren Online
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von SEVON finden Sie Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
VERENA: Vertretungseinstellung nach Angebot
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von VERENA finden Sie einen Überblick über Vertretungsbedarfe in NRW.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
LOIS: Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
LOIS.NRW wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. In der Regel ist ein Hochschul- / Fachhochschulabschluss erforderlich. LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Kriterium 6.3.7 Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund
Aufschließende Aussagen
Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022
Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u.a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs für das Schuljahr 2021/22 Auskunft.
Broschüre (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Kriterium 6.3.8 Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung
Aufschließende Aussagen
Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Kriterium 6.3.9 Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration
Aufschließende Aussagen
Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Multiprofessionelle Teams
(2017). Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
Erlass (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Zur Unterstützung des Inklusionsprozesses an Schulen hat die Landesregierung in Kooperation mit den Universitäten Köln und Oldenburg eine bundesweit einmalige Qualifizierungsmaßnahme für Moderatorinnen und Modertoren aufgelegt.
Etwa 300 Moderatorinnen und Moderatoren wurden in 208 Fortbildungsstunden in den Themenschwerpunkten: „Grundlagen der Inklusion“, „Schulentwicklung“, „Kooperative Beratung“, „Diagnostik“, „Förderplanung“ und „Classroom Management“, „Prävention und Intervention bei Lern-, Entwicklungsstörungen“, „Schulabsentismus“ ausgebildet.
Moderatorenteams stehen zur Verfügung, um Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten kontinuierlich und nachhaltig dabei zu begleiten, um Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen. Der Erlass zur „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ befindet sich in der BASS, Kapitel 20-22 Nr. 8, Anlage 4.
Portal (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung
Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
Verordnung (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Kriterium 6.3.10 Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger
Aufschließende Aussagen
Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal
(2005). Schulgesetz NRW - §58 Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal.
Schulgesetz (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen
Runderlass (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)
Kriterium 6.3.11 Verwaltungspersonal
Aufschließende Aussagen
Verwaltungspersonal
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Kriterium 6.3.12 Fachkräfte für den technischen Support
Aufschließende Aussagen
Fachkräfte für den technischen Support
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Kriterium 6.3.13 Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)
Aufschließende Aussagen
Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
Landesregierung NRW (2015).
In § 5 des Schulgesetzes wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern wie folgt geregelt: (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen, und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.
Schulgesetz (Externer Link, eingesehen am 03.03.2023)