Referenzrahmen Schulqualität

Nordrhein-Westfalen

6.2 Finanzausstattung

Kriterium 6.2.1 Finanzielle Mittel des Bundes

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Bundes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

Kriterium 6.2.2 Finanzielle Mittel des Landes

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Landes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

  • Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe

MSW (2003). Runderlass - Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“).

Der Runderlass vom Ministerium regelt die Förderung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich.
Der Runderlass gibt Auskunft über folgende Bereiche:

- Zuwendungszweck
- Gegenstand der Förderung
- Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Verfahren
- Anlage (verschiedene Antragsformulare)


Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Runderlass (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)


  • Lernmittelfreiheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Auf der Seite des Bildungsportals sind alle Informationen zur Lernmittelfreiheit zu finden.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)


  • Informationen zum Fortbildungsbudget - BZR Düsseldorf 

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich Informationen zum Fortbildungsbudget der öffentlichen Schulen, sowie weitere Hinweise zu Erlassen, Adressen oder Formularen.

Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)


  • Landesprogramm Bildung und Gesundheit 

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Das Landesprogramm „Bildung und Gesundheit" legt den Schwerpunkt auf die Förderung einer integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die Träger bilden eine Verantwortungspartnerschaft zur Förderung guter gesunder Bildungseinrichtungen. Nach einer verbindlichen Teilnahme am Landesprogramm kann jede Schule zielgerichtete Fördermittel beantragen.

Projekt (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)


  • Gute Schule 2020 NRW

Land Nordrhein-Westfalen, Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Gute Schule 2020 ist ein Förderprogramm des Landes NRW und der NRW.BANK zur Unterstützung der kommunalen Schulinfrastruktur.

Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)
 

Kriterium 6.2.3 Finanzielle Mittel des Schulträgers

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Schulträgers

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

  • Schulträger

Die Schulträger kommen für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen, Das Schulgebäude Eigentum des Schulträgers, wobei bei einem angemieteten oder verpachteten der Schulträger die Miete zu tragen hat.
Öffentliche Schulträger sind in der Regel die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise bzw. Kreise und die kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise, teilweise auch die Länder. Auch besondere Zweckverbände (z. B. mehrere Gemeinden), so genannte Schulverbände, fallen unter die öffentlichen Schulträger. Städte und Gemeinden sind meist Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Landkreise und kreisfreie Städte sind meist Schulträger der Berufsbildenden Schulen und Förderschulen. Die Länder sind meist Träger der Heimsonderschulen (z. B. für Blinde und Hörgeschädigte), Gymnasien in Aufbauform mit Internaten und Kollegs. In Ausnahmefällen sind die Landkreise auch Schulträger von Gymnasien, insbesondere bei Standorten im ländlichen Bereich.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.


  • Schulträger der öffentlichen Schulen

§ 78 SchulG – Schulträger der öffentlichen Schulen

Schulgesetz (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)


  • Träger öffentlicher und privater Schulen - Regelungen und Aufgaben

Lernende Region - Netzwerk Köln e.V., Geschäftsstelle, Julius-Bau-Str. 2, 51063 Köln

Auf der Seite des Portals werden die wesenlichen Aufgaben der des Schulträges am Beipiel der Stadt Köln zusammengefasst.

Portal (Externer Link, eingesehen am 22.09.2025)

Kriterium 6.2.4 Externe finanzielle Unterstützungsleistungen

Aufschließende Aussagen

Externe finanzielle Unterstützungsleistungen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

Es gibt eine Vielzahl von externen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. 

Konkrete Hinweise und weiterführende Materialien findet man unter 3.5.1 Die Schule gestaltet ein vielfältiges, anregendes Schulleben.